Richard Schmidt

deutscher Rechtswissenschaftler; Rektor der Universität Leipzig 1920/21; zahlr. wissenschaftliche Veröffentlichungen

* 19. Januar 1862 Leipzig

† 13. März 1944 Leipzig

Herkunft

Richard Schmidt wurde am 19. Jan. 1862 in Leipzig als Sohn des Professors für sächs. Recht, Schmidt, geboren.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Erwerb des juristischen Doktortitels habilitiert er sich 1887 als Privatdozent an der Leipziger Universität, wurde 1890 a.o. Professor und 1891 Ordinarius an der Universität Freiburg i. Br. In dieser Stellung war er von 1903/04 Prorektor der Universität und von 1907 bis 1913, seiner Rückkehr nach Leipzig, Mitglied der badischen 1. Kammer als Vertreter der Universität Freiburg. Seit 1913 lehrte er dann als Ordinarius Strafrecht, Strafprozess und Zivilprozess und allgemeine Rechts- und Staatslehre an der Universität Leipzig. Im Jahre 1917 wurde er Mitglied der sächsischen Akademie der Wissenschaft, 1920/21 war er Rektor der Universität und trat 1933 in den Ruhestand. Er ist Mitglied des Senats der Deutschen Akademie in München und seit 1933 Mitglied der Akademie für deutsches Recht.

Die Universität Leipzig verlieh ihm den Titel eines Dr. phil. h. c. und die Universität Upsala den eines Dr. jur. h. c.

Sch. hat ein außerordentlich reichhaltiges wissenschaftliches Werk veröffentlicht.

Originalquelle: Internationales ...